Einbürgerung
Deutschland stellt als wirtschaftlich stärkste Nation der EU* für viele Menschen eine Perspektive für ein besseres Leben dar. Insbesondere der Fachkräftemangel öffnet für viele interessante Jobangebote.
Um dauerhaft in Deutschland Fuss zu fassen, stellt die Deutsche Regierung bestimmte Anforderungen an die Einbürgerung.
Insbesondere die Sprache spielt bei der Integration eine wichtige Rolle.
Als Anforderung für die Einbürgerung wird ein nachgewiesenes Sprachzertifikat von mindestens B1 verlangt (Auszüge siehe unten).
Basis ist das GER (=Gemeinsame Europäische Referenzrahmen) bzw. CEFR (Common European Framework of Reference for Languages).
* bemessen am BIP = Bruttoinlandsprodukt


§ 10 Absatz 1 Nr. 6 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG)
"Die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 6 liegen vor, wenn der Ausländer die Anforderungen einer Sprachprüfung der Stufe B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
Sprachen erfüllt." LINK

„Als Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache gilt für Spätaussiedlerbewerber ein in der deutschen Auslandsvertretung bestandener Sprachtest. Auch die Vorlage des Zertifikates B1 oder eines höherwertigeren Zertifikats wird berücksichtigt.“ LINK

„mündliche und schriftliche deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ LINK

"Ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)" LINK
